unesco

Une terre de patrimoine(s)

L'inscription parl'UNESCO

ein historischer Prozess

1999 - 2019: 20 JAHRE EINTRAGUNG IN DIE WELTERBELISTE

Es ist ein außergewöhnliches, 800 Jahre altes menschliches Abenteuer, das durch die Inschrift der mittelalterlichen Stadt Saint-Émilion und der sieben Dörfer, die sie umgeben, hervorgehoben wird.

ein historischer Prozess







Ohne sie zu zerstören, haben die menschlichen Gemeinschaften die Eigenschaften des Gebiets genutzt, um ihre Aktivitäten und ihre Lebensweise zu entwickeln.

Die Kultivierung des Bodens, der Abbau von Bodenschätzen, die Besiedlung und der Städtebau, der Bau von religiösen Gebäuden und Wohnhäusern haben eine Landschaft geschaffen, die perfekt mit der Topografie und den Ressourcen des Gebiets harmoniert.

Hier sind einige der wichtigsten Daten:

  • 35.000 - 10.000 V. CHR.
    Erste Spuren der Ansiedlung von Menschen in der Region Saint-Émilion
  • III. Jahrhundert
    Anpflanzung der "Biturica"-Rebe in der Umgebung
  • VIII - XII. Jahrhundert
    Niederlassung des Mönchs Emilion und Bau von Kirchen und Klöstern in der Gegend
  • 1199
    Gründung der Jurade et de la Jurisdiction von Saint-Émilion1289
    Abgrenzung der heutigen Grenzen der Jurisdiktion
  • 1884
    Gründung der ersten Weinvereinigung
  • 1867 & 1889
    Verleihung der Goldmedaille der Weltausstellung und des kollektiven Großpreises der Weltausstellung für die Weine von Saint-Émilion







  • 1931
    Gründung der ersten Genossenschaftskellerei in der Gironde
  • 1948
    Neugründung der Jurade durch Winzer
  • 1954
    Erste Klassifizierung der Weine von Saint-Émilion durch das "Institut National des Appellations d'Origine".
  • 1993
    Beginn der Arbeiten für die Eintragung der Jurade von Saint-Émilion in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes
  • Juni 1998
    Einreichung der Bewerbungsunterlagen der Jurisdiktion Saint-Émilion
  • 2. Dezember 1999
    Eintragung des Gerichtsbezirks Saint-Émilion in dieUNESCO-Liste des Welterbes

Der erste Weinberg, der in die Liste der UNESCO aufgenommen wurde

Der erste Weinberg, der in die Liste der UNESCO aufgenommen wurde

Dezember 1999

bleibt ein historisches Datum für Saint-Émilion!

An diesem Tag wurden die Weinberge und die 8 Dörfer des Gerichtsbezirks Saint-Émilion als "Kulturlandschaft" in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen. Eine Weltneuheit!

Übrigens, was bedeutet es eigentlich, UNESCO-Welterbe zu sein?

Laut UNESCO ist Saint-Émilion "ein herausragendes Beispiel für eine historische Weinbergslandschaft, die intakt überlebt hat".Dieseraußergewöhnlichen "Kulturlandschaft" wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet, damit sie erhalten bleibt und fortbestehen kann.

Deshalb ist seit 1993 eine Kommission (bestehend aus Mitgliedern des INAO, Vertretern des Stadtrats der betroffenen Gemeinden, Vertretern der Landwirtschaftskammer und Winzern) damit beauftragt, die Bepflanzung einer Parzelle oder die Veränderung der Bodenstruktur zu validieren.

Diese Eintragung betrifft etwa 5000 Hektar Rebfläche, die sich auf die acht Gemeinden des Gerichtsbezirks Saint-Émilion verteilen: Saint-Émilion, Saint-Laurent des Combes, Saint-Christophe des Bardes, Saint-Pey-d'Armens, Saint-Etienne de Lisse, Saint Sulpice de Faleyrens, Saint-Hippolyte und Vignonet.

Die Eintragung in die Liste des UNESCO-Welterbes macht die Winzer, die das Terroir geprägt und bewahrt haben, weiterhin stolz. Heute sind es die Winzer, die es Millionen von Besuchern ermöglichen, diesen kulturellen Reichtum zu entdecken; ebenso wie das Fremdenverkehrsamt des Großraums Saint-Émilion, der Weinrat von Saint-Émilion und die Association Jurisdiktion von Saint-Émilion, einer Welterbestätte.

Es handelt sich nämlich nicht nur um ein bemerkenswertes Naturerbe, sondern auch um ein beachtliches historisches und architektonisches Erbe mit der mittelalterlichen Stadt Saint-Émilion, ihrer monolithischen Kirche, ihren unterirdischen Steinbrüchen, ihren Kopfsteinpflasterstraßen und ihren zahlreichen religiösen Denkmälern. Darüber hinaus gibt es in der Jurisdiktion Saint-Émilion zahlreiche romanische Kirchen, Mühlen und Taubenhäuser, die zur unbestrittenen Anziehungskraft dieses Gebiets beitragen.


Gut zu wissen:

Seit Juli 2015 sind zwei weitere französische Weingüter in die Liste der UNESCO aufgenommen worden:

  • Die Hänge, Häuser und Keller der Champagne
  • Die "Klimazonen" des Burgunds


Ein kleines Extra:

Die Jurisdiktion von Saint-Emilion ist nicht die einzige UNESCO-Welterbestätte in Neu-Aquitanien. Finden Sie hier alle diese wunderbaren Stätten und nutzen Sie Ihren Besuch in der Gironde, um sie zu entdecken!

Der Verein "Juridiction de Saint-Emilion, Patrimoine Mondial de l'Humanité"

1999 wurde die Juridiction de Saint-Emilion als erstes Weinbaugebiet mit seinen Kulturlandschaften in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen. Der Verein Juridiction de Saint-Emilion, Patrimoine Mondial de l'Humanité ist der Garant vor dem Staat für das eingetragene Gut und für dessen Verwaltung, Aufwertung und Erhaltung zuständig.

Den Vorsitz haben der Bürgermeister von Saint-Emilion und Präsident der Communauté de Communes du Grand Saint-Emilionnais sowie der Präsident des Conseil des Vins de Saint-Emilion inne.

Dem Vorstand gehören die acht Gemeinden der Jurisdiktion (Saint-Emilion, Saint-Laurent des Combes, Saint-Christophe des Bardes, Saint Pey-d'Armens, Saint-Etienne de Lisse, Saint Sulpice de Faleyrens, Saint-Hippolyte und Vignonet), die Communauté de Communes du Grand Saint-Emilionnais und der Conseil des Vins de Saint-Emilion an.

Visuel

Eine herausragende
"Kulturlandschaft"

Im Jahr 1972 wurde die Welterbekonvention zum ersten internationalen Rechtsinstrument zur Anerkennung und zum Schutz von Kulturlandschaften.



Kulturlandschaften sind die "gemeinsamen Werke von Mensch und Natur", auf die in Artikel 1 des Übereinkommens Bezug genommen wird.

Sie veranschaulichen die Entwicklung der Gesellschaft und der menschlichen Tätigkeiten im Laufe der Jahrhunderte unter dem Einfluss der Zwänge und/oder Vorteile, die sich aus der natürlichen Umwelt ergeben, und unter dem Einfluss der aufeinander folgenden sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Kräfte, sowohl intern als auch extern.

Kulturlandschaften lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen (Operative Leitlinien 2008, Anhang 3):

  • Die am leichtesten zu identifizierende ist die klar definierte, gestaltete und vom Menschen absichtlich geschaffene Landschaft, zu der auch aus ästhetischen Gründen angelegte Garten- und Parklandschaften gehören, die oft (aber nicht immer) mit religiösen Gebäuden oder Ensembles verbunden sind.
  • Die zweite Kategorie ist die sich im Wesentlichen entwickelnde Landschaft. Sie ergibt sich aus einer Anforderung sozialen, wirtschaftlichen, administrativen und/oder religiösen Ursprungs und erreicht ihre heutige Form durch Assoziation und in Reaktion auf ihre natürliche Umgebung. Diese Landschaften spiegeln diesen evolutionären Prozess in ihrer Form und Zusammensetzung wider. Sie werden in 2 Kategorien eingeteilt:
  • Eine Reliktlandschaft (oder fossile Landschaft) ist eine Landschaft, die einen Evolutionsprozess durchlaufen hat, der irgendwann in der Vergangenheit entweder plötzlich oder über einen längeren Zeitraum hinweg zum Stillstand gekommen ist. Ihre wesentlichen Merkmale bleiben jedoch physisch sichtbar.

  • Eine lebendige Landschaft ist eine Landschaft, die eine aktive soziale Rolle in der heutigen Gesellschaft spielt, eng mit der traditionellen Lebensweise verbunden ist und in der der Evolutionsprozess weitergeht. Gleichzeitig zeigt sie deutliche Hinweise auf ihre Entwicklung im Laufe der Zeit. Dies ist der Fall bei der Gerichtsbarkeit von Saint-Émilion.
  • Die letzte Kategorie umfasst die assoziative Kulturlandschaft.

In der Jurisdiktion Saint-Émilion deutet alles darauf hin, dass sich Mensch und Natur gemeinsam weiterentwickelt haben, indem sie den vor mehr als 2.000 Jahren entstandenen Weinanbau weiterentwickelten.
Eine Kulturlandschaft wie die der Jurisdiktion ist durch ihre Geschichte und Geographie geprägt. Religiöse Architekturen, Weinbauarchitekturen oder das kleine familiäre architektonische Erbe vergangener Generationen (Weinberghütten, Waschhäuser, Brunnen, Mühlen usw.) sind allesamt Ausdruck einer Gesellschaft, ihres Know-hows, das es am Leben zu erhalten und an künftige Generationen weiterzugeben gilt.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Übereinkommen die Wechselwirkung zwischen Mensch und Natur und die grundlegende Notwendigkeit anerkennt, das Gleichgewicht zwischen beiden zu bewahren.

Die Dordogne,
ein UNESCO-Biosphärenreservat

Am 11. Juli 2012 hat der Internationale Koordinierungsrat des UNESCO-Programms "Der Mensch und die Biosphäre" das Dordogne-Becken in das weltweite Netz der Biosphärenreservate aufgenommen.


Die Anerkennung durch dieses globale Netzwerk unterstreicht das außergewöhnliche Gebiet, das die Dordogne durchquert, sowohl durch seine erhaltene Natur, sein kulturelles Erbe als auch durch seine vom Fluss geprägte Lebensweise.

Jedes Biosphärenreservat muss drei grundlegende Funktionen erfüllen, die sich ergänzen und gegenseitig verstärken:

  • eine Schutzfunktion, die zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischen Variationen beitragen soll
  • eine Entwicklungsfunktion zur Förderung einer wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung, die aus soziokultureller und ökologischer Sicht nachhaltig ist
  • eine logistische Funktion zur Unterstützung von Forschung, Monitoring, Bildung und Informationsaustausch zu lokalen, nationalen und globalen Erhaltungs- und Entwicklungsfragen.

Die UNESCO erkennt damit das Dordogne-Becken als ein beispielhaftes Gebiet von weltweitem Interesse an. Es steht auch für eine gewisse Harmonie zwischen der Natur und den Menschen, die sie genutzt, bewohnt, gestaltet und von ihr geträumt haben, ohne sie unwiederbringlich zu zerstören.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an EPIDOR, die öffentliche Gebietskörperschaft des Dordogne-Beckens.

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